Das Hallentraining gilt als „Sportausübung auf nicht öffentlichen Sportplätzen“, damit gilt ab sofort
- Das Hallentraining unterliegt – wie in allen anderen derartigen Bereichen auch – der 2G-Regel (geimpft oder genesen; genauere Definitionen sind überall zu finden, ich wiederhole sie hier nicht) für Teilnehmer – für Trainer und Betreuer ist ein 3G-Nachweis nach wie vor ausreichend
- Die Verpflichtung zum Vorweis eines gültigen 2G-Nachweises gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
- Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter haben mit dem Ninja-Pass Zutritt zum Hallentraining
- Nach Beendigung des neunten Schuljahres bedürfen Jugendliche, wie Erwachsene, eines 2G-Nachweises
Zur Unterstützung eines im Infektionsfall notwendigen Contact Tracings sind bei jedem Hallentraining Namenslisten zu führen. Die Aufschreibung des Namens ist ausreichend, weil die persönlichen Daten (TelNr., Email-Adresse) beim Verein gespeichert sind und leicht zur Verfügung gestellt werden können.
Nach aktueller Auskunft seitens BG Vöcklabruck ist nicht daran gedacht, die Hallennutzung einzuschränken.